Weiterbildung ist ambulant möglich

Am 15.11.2018 wurde von der Bundesärztekammer eine neue Muster-Weiterbildungsordnung verabschiedet. Diese stellt die Grundlage für die in den einzelnen Bundesländern danach zu entwickelnde verbindliche Weiterbildungsordnung für alle Fachgebiete dar. Bis Mitte 2020 wurden die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern der Bundesländer verabschiedet.

Die Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer verfolgt eine neue Struktur. So werden Kenntnisse im Sinne von kognitiver und Methodenkompetenz beschrieben sowie Erfahrungen und Fertigkeiten als Handlungskompetenz.

Weiterbildung ist ambulant möglich!

Neu ist auch, dass es bei den meisten Fachgebieten keine Festlegung stationär zu absolvierenden Zeiten gibt. Der Ort der Weiterbildung folgt dem Weiterbildungsinhalt, der letztlich durch den Weiterbildungsbefugten bescheinigt wird (Ausnahme ist die Psychiatrie – hier sind 24Monaten zwingend stationär in der Weiterbildung zu erbringen). Ein großer Teil der Weiterbildungsinhalte kann in ambulanten Versorgungseinrichtungen – sprich Vertragsarztpraxen – erfolgen. In den Fachgebieten Neurologie und Psychiatrie können fast alle Erkrankungen ambulant behandelt werden. Die medizinische Versorgung im Lebensalltag der Patienten ist schon jetzt absolut üblich und Assistenzärzte kommen im Rahmen der Weiterbildung in einer Facharztpraxis mit der großen Anzahl der Patienten und der Breite des Faches in Kontakt. Damit sind sie auf die Tätigkeit als Facharzt für Neurologie sowie als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie optimal auf die vertragsärztliche Tätigkeit vorbereitet. Mit diesem Wissen und den Fertigkeiten sind sie auch gut vorbereitet, Versorgungs- und Leitungsfunktionen in Kliniken zu übernehmen.