Im JVEG wird unter anderem die Vergütung für Sachverständige verschiedener Fachgebiete geregelt. Für medizinische Sachverständigengutachten im Auftrag von Gerichten oder anderen öffentlich-rechtlichen Behörden wurden die Honorargruppen M 1 bis M 3 geschaffen. Am 27.11.2020 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021. Damit wurden eine Vielzahl von Anpassungen des Justiz-Kosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts angestoßen, zu denen auch das Justiz-Vergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) gehört.

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