Im JVEG wird unter anderem die Vergütung für Sachverständige verschiedener Fachgebiete geregelt. Für medizinische Sachverständigengutachten im Auftrag von Gerichten oder anderen öffentlich-rechtlichen Behörden wurden die Honorargruppen M 1 bis M 3 geschaffen. Seit dem 1.06.25 gelten neue Vergütungssätze.

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