GoÄ – Gebührenordnung für Ärzte

Die wirtschaftlichen Grundlagen des Faches zu sichern ist eine wichtige Aufgabe der Berufsverbände. Diese setzen sich daher auf verschiedenen Ebenen für eine angemessene Vergütung ärztlicher Leistungen in Nervenheilkunde, Psychiatrie und Neurologie ein.

Abrechnungsempfehlung psychotherapeutischer Leistungen

gültig ab 01. Juli 2024

PKV und Beihilfestellen sind bereit, auf dieser Basis bereits ab dem 1. Juli 2024 eine deutlich bessere Vergütung der psychotherapeutischen Leistungen zu erstatten.

Wir möchten Sie über Abrechnungsempfehlungen zur Erbringung psychotherapeutischer Leistungen nach GOÄ informieren, die zwischen Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, PKV-Verband und Beihilfestellen konsentiert wurden.
Die Empfehlungen sollen dazu beitragen, dass psychotherapeutische Leistungen nach GOÄ, die derzeit in vielen Fällen schlechter vergütet sind als bei einer Abrechnung im GKV-Bereich, künftig angemessener vergütet werden. Die Vereinbarung ist sehr kurzfristig zustande gekommen.

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