elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, wurde Anfang 2025 für alle gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Was das für uns Ärzte bedeutet und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind finden Sie in den folgenden Beiträgen:
Kritischer Blick auf die Einführung der ePA
Artikel aus der Ostthüringer Zeitung zur Einführung der ePA: Die Krankenkassen sind in der Pflicht die Versicherten umfassend und in verständlicher Form zu informieren. Den gesamten Text können Sie im geschützten Mitgliederbereich lesen.
e-PA
Einführung der „elektronischen Patientenakte für alle“: Start 15. Januar 2025.
Lesen Sie: Befüllpflichten für Ärzte und Widerspruchmöglichkeiten für Patienten. Für unsere Mitglieder stehen downloadbare Informationen für Behandler und Patient zur Verfügung. Bitte melden Sie sich für den Mitgliederbereich an.
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