elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, wurde Anfang 2025 für alle gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Was das für uns Ärzte bedeutet und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind finden Sie in den folgenden Beiträgen:
ePA Widerspruch
Widerspruchsoptionen im Überblick
ePA Einwilligung-Ablehnung für die Praxisnutzung
Wann ist eine Einwilligung des Downloads der Patientendaten erforderlich?
ePA Hinweise der KBV
Befüllen und Vergüten – Fristen und Ziffern.
Kritischer Blick auf die Einführung der ePA
Artikel aus der Ostthüringer Zeitung zur Einführung der ePA: Die Krankenkassen sind in der Pflicht die Versicherten umfassend und in verständlicher Form zu informieren. Den gesamten Text können Sie im geschützten Mitgliederbereich lesen.
ePA
Einführung der „elektronischen Patientenakte für alle“: Start 15. Januar 2025.
Lesen Sie: Befüllpflichten für Ärzte und Widerspruchmöglichkeiten für Patienten. Für unsere Mitglieder stehen downloadbare Informationen für Behandler und Patient zur Verfügung. Bitte melden Sie sich für den Mitgliederbereich an.
NeuroTransmitter - TELEGRAMM 1-26
Orientierung zur ePA für die Fachgruppen Psychiatrie & Psychotherapie sowie Neurologie
Themen:
- Grundinformationen zur ePA
- Widerspruchmöglichkeiten für Patient:innen
- Informationspflichten der Behandler/Praxis
- Dokumentationspflichen des Behandlers/Praxis
- Befüllung der Akte
- Abrechnung
