MWBO: neue Regelung zum Komplementärjahr

Redakteurin: Dr. med. Christa Roth-Sackenheim

Die Reduktion der Weiterbildungszeit in den Fachgebieten Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie im jeweiligen Komplementärjahr von zwölf auf sechs Monate ist von den Delegierten des Deutschen Ärztetages am Donnerstag, den 14. Mai 2026 mit einer Zweidrittel mehrheit beschlossen worden.

Der Kompromiss war in harten Verhandlungen zwischen den Fachgesellschaften DGN und DGPPN sowie den Berufsverbänden im Vorfeld ausgearbeitet worden.

Es gab im Plenum starke Kritik daran, letztlich wurden die Anträge jedoch mit deutlicher Mehrheit angenommen. Bei der Psychiatrieweiterbildung können zusätzlich sechs Monate in Neurologie, Psychosomatischer Medizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Innerer Medizin sowie Allgemeinmedizin auf die 60 Monate Gesamtweiterbildung angerechnet werden. Bei der Neurologie weiterbildung ist ein halbes Jahr Psychiatrie weniger notwendig, bei der Psychiatrieweiterbildung kann bis zu einem Jahr in einem somatischen Fach angerechnet werden.

Die Landesärztekammern sind für die Umsetzung der Weiterbildungsordnung verantwortlich. Es gilt die Version, die in dem jeweiligen Bundesland verabschiedet wurde. Die Umsetzung auf Landesebene dauert erfahrungsgemäß einige Jahre.

Kommentar

Es bleibt zu hoffen, dass die Änderung der Musterweiterbildungsordnung ein richtiger Schritt in Richtung
Nachwuchsgewinnung ist und sich keine Flaschenhalssituationen ergeben.

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Sechs Monate im Komplementärjahr verpflichtend!